Aus randomisierten klinischen Studien zur Wirksamkeit von Antipsychotika bei Verhaltens-symptomen von Demenzpatienten ergaben sich Hinweise für eine erhöhte Sterberate (Mortalität) durch die Einnahme von Antipsychotika im Vergleich zu Plazebo. In einer großen Analyse über 15 randomisierte klinische Studien mit verschiedenen atypischen Antipsychotika beschrieb Schneider (Schneider et al. 2006) eine Erhöhung des Mortalitätsrisikos um den Faktor 1,54. Neben dem erhöhten Mortalitätsrisiko zeigten Antipsychotika ebenfalls ein erhöhtes Risiko für Schlaganfall-ereignisse. Dies wurde durch große retrospektive Untersuchungen von bis zu 30.000 Patienten bestätigt (Gil et al. 2007, Ballard et al. 2005).
In einer aktuellen Untersuchung wurde die Annahme der Mortalität durch die Gabe von Antipsychotika prospektiv plazebo-kontrolliert bestätigt (Ballard et al. 2009). In dieser Studie wurden Demenzpatienten eingeschlossen, die eine Behandlung mit Antipsychotika erhielten. Die Hälfte der 165 Patienten wurde mit Antipsychotika weiterbehandelt. Die andere Hälfte wurde mit Plazebo anstatt mit Antipsychotika weiterbehandelt.. Es zeigte sich eine signifikant erhöhte Mortalität in der Gruppe, die Antipsychotika weiter erhielt, im Vergleich zur Plazebo-Gruppe (Ballard et al. 2009).
Es muss als nachgewiesen angesehen werden, dass die Behandlung mit Antipsychotika zu einem erhöhten Mortalitätsrisiko und zu einem erhöhten Risiko für zerebrovaskuläre Ereignisse bei Patienten mit Demenz führt. Dieser Effekt lässt sich nach heutiger Datenlage weder eindeutig auf ein einzelnes Medikament noch auf Medikamentengruppen (Atypika versus Typika) reduzieren. Im Gegenteil, es scheint sich um einen sogenannten Klasseneffekt zu handeln. Gleichzeitig sind die Verhaltenssymptome, die zum Einsatz von Antipsychotika bei Demenz führen (Wahn, Halluzinationen, aggressives und agitiertes Verhalten), sehr belastend für die Betroffenen und die pflegenden Angehörigen.
Als Fazit ist zu fordern, dass alle psychosozialen Interventionen, die zu einer Reduktion von Verhaltenssymptomen führen können, ausgeschöpft werden, bevor ein Patient Antipsychotika erhält. Sollte trotz Ausschöpfung dieser Verfahren weiterhin eine für den Betroffenen und das Umfeld nicht zu tolerierende Symptomatik bestehen, kann es indiziert sein, eine Antipsychotika-behandlung durchzuführen. Im Vorfeld ist dann eine Aufklärung des Betroffenen und der Angehörigen über das erhöhte Mortalitäts- und Schlaganfallrisiko notwendig. Die Notwendigkeit der Behandlung ist immer wieder zu prüfen. Eine Indikation für eine langfristige Antipsychotikabehandlung von Menschen mit Demenz besteht nicht.